Kirche & Arbeitsrecht
Ein ziemlich spezielles Rechtsgebiet, in dem ich regelmäßig tätig bin, ist das kirchliche Arbeitsrecht. Dieses unterliegt im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen einigen Besonderheiten. Betroffen sind vor allem die Bereiche der Kindertagesstätten und der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, aber auch „unmittelbare“ Kirchenmitarbeiter in den so genannten Folgediensten. Als Katholik bin ich mit dem katholischen Kirchenrecht am engsten vertraut, bin aber auch im Bereich des evangelischen Kirchenrechts tätig.