Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Köln
Dr. Michael Tillmann
Auf der Suche nach einem kompetenten und empathischen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln? Dann sind Sie hier genau richtig!
Dr. Michael Tillmann
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Von mehr als 90 zufriedenen Mandanten empfohlen! Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Köln!
Nicht alles, aber sehr vieles dreht sich im Arbeitsrecht um das zentrale Thema Abfindung. In diesem Bereich verfüge ich als Anwalt für Arbeitsrecht über eine besonders umfangreiche Erfahrung.
Ein ziemlich spezielles Rechtsgebiet, in dem ich als Anwalt für Arbeitsrecht auch regelmäßig tätig bin, ist das kirchliche Arbeitsrecht. Dieses unterliegt im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen einigen Besonderheiten.
„Gefühlt“ in nahezu jedem zweiten Beratungsgespräch mit Arbeitnehmern taucht irgendwann der Begriff „Mobbing“ auf -eventuell auch in der speziellen Version des „Bossing“. Mobbing ist kein Rechtsbegriff.
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Köln habe ich ein kurzes Begrüßungsvideo für Sie aufgenommen:
Sehr geehrte Mandanten,
Interessenten,
Menschen auf der Suche nach Recht …
wie schön, dass Sie hier auf meinen Internet-Seiten gelandet sind. Seien Sie herzlich willkommen!
Darf ich mich kurz vorstellen? Ich komme aus dem schönen Bergischen Land und bin seit vielen Jahren in Köln ansässig. Als Rheinländer bin ich hier in der Region fest verwurzelt, schaue aber auch gern über den Tellerrand hinaus – vor allem nach Italien.
Arbeitsrecht ist meine Leidenschaft. Schon seit Studentenzeiten. Warum? Es hat mit Menschen zu tun und mit Wirtschaft. Zwei Themen, die schon für sich genommen sehr spannend sind. Und zusammen: Leben pur!
Egal ob Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung bekommen haben oder es irgendwelchen Ärger mit dem Chef gibt oder ob Sie als Betriebsrat oder auch als Arbeitgeber Unterstützung möchten – rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich darauf und bin gespannt auf Ihre ganz persönliche Geschichte.
Ich grüße Sie herzlich
Ihr
Wie verhalte ich mich am besten nach einer Kündigung?
Nach einer Kündigung können die ersten Schritte sehr entscheidend sein für den späteren Erfolg. Dabei geht es nicht nur um juristische Dinge, sondern auch darum, die Weichen für eine geschickte Verhandlung von Anfang an richtig zu stellen.
Damit Sie die wichtigsten Verhaltensregeln leicht überschauen können, habe ich Ihnen „10 Gebote bei Kündigung“ zusammengestellt.
Die 10 Gebote bei Kündigung lauten:
Eine ausführliche Erklärung zu den „10 Geboten bei Kündigung“ finden Sie in meinem Erklärvideo dazu:
Ob und an welcher Stelle Sie einen Anwalt einschalten, ist Ihre freie und ganz persönliche Entscheidung. Die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts erhöht allerdings tendenziell die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss.
Was kostet eine Erstberatung im Arbeitsrecht?
Eine Erstberatung kostet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für Arbeitnehmer maximal 190 Euro netto. Hinzu kommen je nach den Umständen noch eine Auslagenpauschale von 20 Euro und in jedem Fall die Mehrwertsteuer. Das macht dann einen Bruttoendbetrag von 249,90 Euro, also rund 250 Euro.
Unabhängig davon sind in unserer Kanzlei der erste Anruf und eine kurze Ersteinschätzung in jedem Falle kostenlos.
Was kostet ein Kündigungsschutzprozess?
Die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses hängen von vielen Faktoren ab. Eine konkrete Berechnung kann im Einzelfall sehr komplex sein. Im Folgenden werden die wichtigsten Faktoren vereinfacht dargestellt, damit Sie sich eine ungefähre Vorstellung von den Kosten machen können – ohne „tagelanges Rechnen“.
Zunächst sollte man unterscheiden zwischen Gerichtskosten und Anwaltskosten. Die Gerichtskosten sind beim Arbeitsgericht relativ niedrig und entfallen bei einem Vergleich – mit dem Arbeitsgerichtsprozesse in den meisten Fällen abgeschlossen werden – sogar ganz. Es geht daher vor allem um die Anwaltskosten.
Die Anwaltskosten hängen wie auch die Gerichtskosten vom Streitwert des Verfahrens ab. Dieser Streitwert wiederum richtet sich beim Kündigungsschutzprozess nach dem Gehalt des Arbeitnehmers. Eine Kündigung wird dabei mit einem Vierteljahresgehalt bewertet. Aus dem Streitwert ergibt sich zusammen mit der gesetzlichen RVG-Tabelle und dem RVG-Vergütungsverzeichnis, welche Gebühren für die jeweilige Tätigkeit anfallen. Wenn über mehrere Kündigungen gestritten wird oder neben der Kündigung noch über Gehalt, Zeugnis oder sonstige Dinge, kann das den Streitwert erhöhen.
Trotz der vereinfachten Darstellung haben Sie wahrscheinlich jetzt schon Probleme, vor lauter Bäumen den Wald noch zu erkennen. Damit das nicht passiert, hier eine Beispielsrechnung für die Anwaltskosten bei einem Prozess über die Kündigung eines Arbeitnehmers mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich, wenn der Prozess – wie meistens – mit einem Vergleich abgeschlossen wird:
Gebühr | Kosten |
---|---|
Verfahrensgebühr 1,3 | 725,40€ |
Terminsgebühr 1,2 | 669,00€ |
Einigungsgebühr 1,0 | 558,00€ |
Auslagenpauschale | 20,00€ |
Gesamtbetrag netto | 1.972,40€ |
Umsatzsteuer 19% | 374,76€ |
Gesamtbetrag brutto | 2.347,16€ |
Wer übernimmt die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses?
Die praktisch wichtigsten Kosten, nämlich die Anwaltskosten hat jede Prozesspartei in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich selbst zu tragen – unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert.
Sehr vorteilhaft ist es da gerade bei den recht hohen Kosten für einen Kündigungsschutzprozess, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Dafür muss man natürlich eine entsprechende Versicherung für den beruflichen Bereich abgeschlossen haben. Außerdem muss bei Eintritt des Versicherungsfalls, also bei Zugang der Kündigung die dreimonatige Wartezeit abgelaufen sein, die bei Rechtsschutzversicherungen regelmäßig gilt.
Falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Prozesskosten zu bestreiten, kommt ein Antrag auf Prozesskostenhilfe in Betracht. Dabei handelt es sich um eine staatliche Finanzierung für Bedürftige. Diese ist allerdings nicht unbedingt als „Geschenk“ zu betrachten, sondern ähnelt in vielen Gesichtspunkten eher einem Darlehen. Es kann nämlich sein, dass man die Kosten später wieder zurückzahlen muss, wenn sich die finanzielle Lage gebessert hat.
Wie bekomme ich eine Abfindung?
Eine Abfindungszahlung zu erreichen, ist meist das zentrale Thema im Kündigungsschutzprozess. Dabei sind kurioserweise die Chancen auf eine Abfindung oft umso höher je weniger man eine Abfindung anstrebt. Das hat damit zu tun, dass der gesetzliche Kündigungsschutz als „Bestandsschutz“ und nicht als Abfindungsrecht ausgestaltet ist.
Man kann daher in der Regel nicht auf Zahlung einer Abfindung klagen, sondern muss die Abfindung durch geschicktes Verhandeln erreichen. Man muss sozusagen wie beim Billard über Bande spielen.
Formales Ziel der Kündigungsschutzklage ist nämlich nicht eine Abfindung, sondern die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Die möchte der Arbeitgeber aber normalerweise gerade nicht, sonst hätte er ja nicht gekündigt. Oft kommt der Arbeitgeber aber vor Gericht mit seiner Kündigung nicht durch. Es kann zum Beispiel sein, dass er keinen ausreichenden Kündigungsgrund hat oder dass die Kündigung formale Fehler enthält.
In diesem Fall muss der Arbeitgeber sich vom Arbeitsverhältnis sozusagen freikaufen. Der Preis ist dann die Abfindung.
Zur Berechnung der Abfindung gibt es eine Formel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Formel ist allerdings nicht verbindlich. Letztlich ist die Abfindung frei verhandelbar und somit der Verhandlungsdruck entscheidend.
Ich habe die wichtigsten Punkte zur Abfindung für Sie in diesem Erklärvideo noch einmal veranschaulicht.