Meine Leistungen

Nicht alles, aber sehr vieles dreht sich im Arbeitsrecht um das zentrale Thema Abfindung. In diesem Bereich verfüge ich über eine besonders umfangreiche Erfahrung. Diese erlaubt es mir, sehr frühzeitig Trends in Verhandlungen zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Dabei ist es äußerst wichtig, möglichst frühzeitig die Gesamtsituation in den Blick zu nehmen. Eine Abfindung kommt vor allem im Zusammenhang mit einer Kündigung in Betracht. Aber auch andere Szenarien sind denkbar, die zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung führen. Oftmals liegt dabei eine Kündigung schon irgendwie „in der Luft“, wird aber (noch) nicht ausgesprochen. Einen weiteren Einblick in das komplexe Thema kann Ihnen mein Beitrag „In 7 Schritten von der Kündigung zur Abfindung“ verschaffen.

Ein ziemlich spezielles Rechtsgebiet, in dem ich regelmäßig tätig bin, ist das kirchliche Arbeitsrecht. Dieses unterliegt im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen einigen Besonderheiten. Betroffen sind vor allem die Bereiche der Kindertagesstätten und der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, aber auch „unmittelbare“ Kirchenmitarbeiter in den so genannten Folgediensten. Als Katholik bin ich mit dem katholischen Kirchenrecht am engsten vertraut, bin aber auch im Bereich des evangelischen Kirchenrechts tätig.

„Gefühlt“ in nahezu jedem zweiten Beratungsgespräch mit Arbeitnehmern taucht irgendwann der Begriff „Mobbing“ auf. Mobbing ist kein Rechtsbegriff. Umso mehr kommt es darauf an, die Gesamtsituation im Arbeitsverhältnis richtig zu analysieren und eine individuell passende Lösung zu finden. Dabei ist es schon in vielen Fällen gelungen, durch eine sorgfältig entwickelte und konsequent sowie beharrlich umgesetzte Strategie Mandanten aus einer verzweifelten Situation herauszuführen und im besten Falle eine Zufriedenheit zu schaffen, mit der die Betroffenen selbst gar nicht mehr gerechnet haben.

Als weiterer Einstieg in die Thematik kann mein Beitrag „In 7 Schritten vom Mobbing zur Abfindung“ dienen.

Für Betriebsräte bieten wir umfassende Unterstützung an. Oft umfasst dies auch eine kontinuierliche Beratung, die dann allerdings von der Kostenseite her mit dem Arbeitgeber abzustimmen ist. Daneben führen wir bei Bedarf selbstverständlich auch kollektivrechtliche Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht durch und begleiten Sie als Betriebsrat beim Gang zur Einigungsstelle sowie eventuell auch bei den vorangehenden Verhandlungen zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Regelmäßig sind meine Kollegen und ich zudem als Referenten auf Betriebsratsschulungen unterwegs.

Sagen wir es geradeheraus, wie es ist: Als Arbeitgeber sitzt man in der Regel nicht gerade auf der „Sonnenseite“ des Arbeitsrechts. Der vom Gesetzgeber ganz bewusst gestaltete Schutz der Arbeitnehmer bedeutet für Arbeitgeber nicht selten eine erhebliche Einschränkung ihrer Handlungsfähigkeit. Umso wichtiger ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und einzudämmen sowie die verbleibenden Spielräume effektiv zu nutzen. Mit unserer langjährigen Erfahrung geleiten wir Sie als Arbeitgeber bestmöglich durch das schwierige Gelände des Arbeitsrechts.

Natürlich kümmern wir uns auch um alle weiteren Bereiche des Arbeitsrechts von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Bei ganz besonderen Spezialgebieten wie etwa der Betrieblichen Altersversorgung oder dem Arbeitnehmererfindungsrecht suchen wir gegebenenfalls mit Ihnen gemeinsam nach einer angemessenen und praktikablen Lösung in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Kollegen.

Einige weitere wichtige Stichworte in alphabetischer Reihenfolge sind:

Abmahnung

Änderungskündigung

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsvertrag

Arbeitszeugnis

Aufhebungsvertrag

Befristung

Betriebliche Übung

Betriebsrat

Betriebsvereinbarung

Dienstvertrag

Direktionsrecht

Diskriminierung

Einstellung

Elternzeit

Gehalt

Kollektivvertrag

Kündigung

Kündigungsschutz

Mindestlohn

Mitbestimmungsrechte

Mobbing

Outsourcing

Probezeit

Restrukturierung

Tarifvertrag

Teilzeit

Urlaub

Vergleich

Versetzung

Vertragsstrafe

Wettbewerbsverbot

Wiedereingliederung

Zeitarbeit

Anwalt Arbeitsrecht dr. Michael Tillmann

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