Ihr Anwalt für Arbeitsrecht nähe Lindenthal
Dr. Michael Tillmann
Auf der Suche nach einem kompetenten und empathischen Fachanwalt für Arbeitsrecht nähe Lindenthal? Dann sind Sie hier genau richtig!
Dr. Michael Tillmann
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Von mehr als 100 zufriedenen Mandanten empfohlen! Ihr Anwalt für Arbeitsrecht nähe Lindenthal!
Nicht alles, aber sehr vieles dreht sich im Arbeitsrecht um das zentrale Thema Abfindung. In diesem Bereich verfüge ich als Anwalt für Arbeitsrecht über eine besonders umfangreiche Erfahrung.
Ein ziemlich spezielles Rechtsgebiet, in dem ich als Anwalt für Arbeitsrecht auch regelmäßig tätig bin, ist das kirchliche Arbeitsrecht. Dieses unterliegt im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen einigen Besonderheiten.
„Gefühlt“ in fast jedem zweiten Beratungsgespräch taucht irgendwann der Begriff „Mobbing“ auf – eventuell auch in der speziellen Version „Bossing“. Beide sind im Arbeitsrecht leider keine Rechtsbegriffe. Wie ich Ihnen als Anwalt für Arbeitsrecht trotzdem helfen kann?
Als Anwalt für Arbeitsrecht nähe Lindenthal habe ich ein kurzes Begrüßungsvideo für Sie aufgenommen:
Wie verhalte ich mich am besten nach einer Kündigung? Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht nähe Lindenthal
Nach einer Kündigung können die ersten Schritte sehr entscheidend sein für den späteren Erfolg. Dabei geht es nicht nur um juristische Dinge aus dem Arbeitsrecht, sondern auch darum, die Weichen für eine geschickte Verhandlung von Anfang an richtig zu stellen.
Damit Sie die wichtigsten Verhaltensregeln leicht überschauen können, habe ich Ihnen „10 Gebote bei Kündigung“ zusammengestellt. Damit können Sie die Stolperfallen im Arbeitsrecht einfach umgehen.
Die 10 Gebote bei Kündigung lauten:
Eine ausführliche Erklärung zu den „10 Geboten bei Kündigung“ und den wichtigsten Erklärungen aus dem Arbeitsrecht finden Sie in meinem Video dazu:
Ob und an welcher Stelle Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, ist Ihre freie und ganz persönliche Entscheidung. Die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts für Arbeitsrecht erhöht allerdings tendenziell die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss.
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht?
Eine Erstberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht kostet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für Arbeitnehmer maximal 190 Euro netto. Hinzu kommen je nach den Umständen noch eine Auslagenpauschale von 20 Euro und in jedem Fall die Mehrwertsteuer. Das macht dann einen Bruttoendbetrag von 249,90 Euro, also rund 250 Euro für die Beratung vom Anwalt für Arbeitsrecht.
Unabhängig davon sind in unserer Kanzlei nähe Lindenthal der erste Anruf und eine kurze Ersteinschätzung in jedem Falle kostenlos. Rufen Sie also an, wenn Sie wissen wollen, wie ich Ihnen als Anwalt für Arbeitsrecht nähe Lindenthal am besten weiterhelfen kann!
Was kostet ein Kündigungsschutzprozess? Welche Rolle spielt dabei der Anwalt für Arbeitsrecht?
Die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses im Arbeitsrecht hängen von vielen Faktoren ab. Eine konkrete Berechnung kann im Einzelfall sehr komplex sein. Im Folgenden werden die wichtigsten Faktoren vereinfacht dargestellt, damit Sie sich eine ungefähre Vorstellung von den Kosten machen können – ohne „tagelanges Rechnen“.
Zunächst sollte man unterscheiden zwischen Gerichtskosten und Anwaltskosten. Die Gerichtskosten sind beim Arbeitsgericht relativ niedrig und entfallen bei einem Vergleich – mit dem Arbeitsgerichtsprozesse in den meisten Fällen abgeschlossen werden – sogar ganz. Es geht daher vor allem um die Anwaltskosten.
Die Kosten für den Anwalt für Arbeitsrecht hängen, wie auch die Gerichtskosten, vom Streitwert des Verfahrens ab.
Dieser Streitwert wiederum richtet sich beim Kündigungsschutzprozess nach dem Gehalt des Arbeitnehmers. Eine Kündigung wird dabei mit einem Vierteljahresgehalt bewertet. Aus dem Streitwert ergibt sich zusammen mit der gesetzlichen RVG-Tabelle und dem RVG-Vergütungsverzeichnis, welche Gebühren für die jeweilige Tätigkeit anfallen.
Wenn über mehrere Kündigungen gestritten wird oder neben der Kündigung noch über Gehalt, Zeugnis oder sonstige Dinge, kann das den Streitwert im Arbeitsrecht erhöhen.
Trotz der vereinfachten Darstellung haben Sie wahrscheinlich jetzt schon Probleme, vor lauter Bäumen den Wald noch zu erkennen. Damit das nicht passiert, hier eine Beispielsrechnung für die Kosten für einen Anwalt für Arbeitsrecht bei einem Prozess über die Kündigung eines Arbeitnehmers mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich, wenn der Prozess – wie meistens im Arbeitsrecht – mit einem Vergleich abgeschlossen wird:
Gebühr | Kosten |
---|---|
Verfahrensgebühr 1,3 | 725,40€ |
Terminsgebühr 1,2 | 669,00€ |
Einigungsgebühr 1,0 | 558,00€ |
Auslagenpauschale | 20,00€ |
Gesamtbetrag netto | 1.972,40€ |
Umsatzsteuer 19% | 374,76€ |
Gesamtbetrag brutto | 2.347,16€ |
Wer übernimmt die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses?
Die praktisch wichtigsten Kosten, nämlich die Kosten für den Anwalt für Arbeitsrecht, hat jede Prozesspartei in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich selbst zu tragen – unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert.
Sehr vorteilhaft ist es da gerade bei den recht hohen Kosten für einen Kündigungsschutzprozess, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Dafür muss man natürlich eine entsprechende Versicherung für den beruflichen Bereich, also für das Arbeitsrecht, abgeschlossen haben. Außerdem muss bei Eintritt des Versicherungsfalls, also bei Zugang der Kündigung, die dreimonatige Wartezeit abgelaufen sein, die bei Rechtsschutzversicherungen regelmäßig gilt.
Falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Prozesskosten zu bestreiten, kommt ein Antrag auf Prozesskostenhilfe in Betracht. Dabei handelt es sich um eine staatliche Finanzierung für Bedürftige.
Diese ist allerdings nicht unbedingt als „Geschenk“ zu betrachten, sondern ähnelt in vielen Gesichtspunkten eher einem Darlehen. Es kann nämlich sein, dass man die Kosten später wieder zurückzahlen muss, wenn sich die finanzielle Lage gebessert hat.
Wie bekomme ich eine Abfindung? Das sagt das Arbeitsrecht zum Thema "Abfindung"!
Eine Abfindungszahlung zu erreichen, ist meist das zentrale Thema im Kündigungsschutzprozess. Dabei sind kurioserweise die Chancen auf eine Abfindung oft umso höher, je weniger man eine Abfindung anstrebt. Das hat damit zu tun, dass im Arbeitsrecht der gesetzliche Kündigungsschutz als „Bestandsschutz“ und nicht als Abfindungsrecht ausgestaltet ist.
Man kann daher in der Regel nicht auf Zahlung einer Abfindung klagen, sondern muss die Abfindung durch geschicktes Verhandeln erreichen. Man muss sozusagen wie beim Billard über Bande spielen. Hier ist es besonders zu empfehlen, sich einen Anwalt für Arbeitsrecht zur Unterstützung bei den Verhandlungen zu suchen.
Formales Ziel der Kündigungsschutzklage ist nämlich nicht eine Abfindung, sondern die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Die möchte der Arbeitgeber aber normalerweise gerade nicht, sonst hätte er ja nicht gekündigt.
Oft kommt der Arbeitgeber aber vor Gericht mit seiner Kündigung nicht durch. Es kann zum Beispiel sein, dass er keinen ausreichenden Kündigungsgrund hat oder dass die Kündigung formale Fehler enthält, die sie laut dem Arbeitsrecht ungültig machen.
In diesem Fall muss der Arbeitgeber sich vom Arbeitsverhältnis sozusagen freikaufen. Der Preis ist dann die Abfindung.
Zur Berechnung der Abfindung gibt es eine Formel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Formel ist allerdings nicht verbindlich. Letztlich ist die Abfindung frei verhandelbar und somit der Verhandlungsdruck entscheidend. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist besonders geübt darin, mit diesem Verhandlungsdruck zu arbeiten.
Ich habe die wichtigsten Punkte zur Abfindung für Sie in diesem Erklärvideo noch einmal veranschaulicht.
Was ist bei einer betriebsbedingten Kündigung zu beachten? Der Anwalt für Arbeitsrecht klärt auf.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung begründet der Arbeitgeber seine Kündigung nicht mit Umständen, die mit der Person des Arbeitnehmers zusammenhängen, sondern mit Umständen im Zusammenhang mit betrieblichen Strukturen.
Dabei sind nach der Rechtsprechung im Arbeitsrecht folgende Punkte zu prüfen:
Die wichtigsten Angriffspunkte für einen Anwalt für Arbeitsrecht in der Praxis ergeben sich meist beim Wegfall des Arbeitsplatzes und bei der Sozialauswahl. Am Anfang der Begründungskette steht eine freie unternehmerische Entscheidung, die das Gericht nicht auf ihre Zweckmäßigkeit überprüfen darf.
Beispielsweise kann das Gericht einem Arbeitgeber nicht vorhalten, er hätte eine bestimmte Abteilung nicht schließen müssen. Wohl aber kann das Gericht die Umsetzung der Entscheidung prüfen. Es kann daher dem Arbeitgeber unter Umständen vorhalten, eine bestimmte Abteilung sei in Wahrheit gar nicht geschlossen, sondern nur umbenannt worden.
Bei der Sozialauswahl kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber die Kriterien
ausreichend berücksichtigt hat. Nicht selten tendieren Arbeitgeber dazu, die älteren – und meistens „teureren“ – Arbeitnehmer zu kündigen, die schon lange dabei sind. Nach den Kriterien der Sozialauswahl im Arbeitsrecht sind es aber in der Regel eher die jüngeren Mitarbeiter, die noch nicht so lange beschäftigt sind, auf die die Wahl fallen müsste.
Betriebsbedingte Kündigungen sind daher oftmals angreifbar, weil Arbeitgeber nicht selten die Gelegenheit einer Umstrukturierung nutzen wollen, sich von „unliebsamen“ Mitarbeitern zu trennen.
In meinem Video habe ich die einzelnen Punkte auch noch einmal ausführlicher erklärt. Sehen Sie sich gerne jetzt das Video an:
Was ist bei einer verhaltensbedingten Kündigung zu beachten? Wichtige Tipps aus dem Arbeitsrecht.
Laut dem Arbeitsrecht begründet der Arbeitgeber bei einer verhaltensbedingten Kündigung seine Kündigung mit dem Verhalten des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis vor.
Das Spektrum der möglichen Pflichtverletzung ist dabei sehr weit und reicht von einer einmaligen kurzfristigen Verspätung bis hin zu einem Diebstahl oder Betrug. Entsprechend weit ist auch das Spektrum der Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers, die im Arbeitsrecht zulässig sind.
Die (fristgemäße) verhaltensbedingte Kündigung steht dabei sozusagen in der Mitte.
Daneben stehen auf der einen Seite als milderes Mittel die Abmahnung und auf der anderen Seite als schärferes Mittel die fristlose Kündigung.
Entscheidend für die Frage, in welchem Teil des Spektrums man landet, ist die Schwere des Verstoßes. Das Gericht muss bewerten, ob ein konkreter Verstoß unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles als Kündigungsgrund ausreicht.
Dabei spielt der Umstand eine Rolle, ob es zuvor berechtigte einschlägige Abmahnung gab oder ob das Arbeitsverhältnis – möglicherweise über viele Jahre – bislang beanstandungsfrei bestanden hat.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hier auf jeden Fall helfen, die Reaktion auf das Fehlverhalten auf Angemessenheit zu prüfen und somit die verhaltensbedingte Kündigung eventuell anzufechten.
Hervorzuheben ist, dass es laut Arbeitsrecht keine Mindestanzahl von Abmahnungen gibt und keinen automatischen Verfall von Abmahnung nach einer bestimmten Zeit. Auch gibt es keinen Automatismus dergestalt, dass bestimmte schwere Verstöße wie etwa Betrug immer automatisch einen Kündigungsgrund darstellten.
Alles ist eine Frage der Bewertung im Einzelfall. Das macht gerichtliche Entscheidungen nur schwer vorhersehbar. Ein erfahrener Anwalt ist in der Lage, realistische Einschätzungen zu treffen und die Strategie mit den größten Erfolgschancen zu wählen.
In meinem Erklärvideo habe ich noch einmal alles Wichtige zusammengefasst und einfach erklärt. Sehen Sie sich jetzt das Video vom Anwalt für Arbeitsrecht an: