Anwaltskosten im Arbeitsrecht: Was Sie wissen müssen
Nicht zuletzt wegen der anfallenden Kosten scheuen Arbeitnehmer oft den Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht und verzichten damit auf ihre Ansprüche und fachkundige Unterstützung. Das muss nicht sein. Wir geben einen Überblick darüber, mit welchen Kosten Sie wirklich zu rechnen haben und welche Partei diese tragen muss.
Außerdem informieren wir Sie über Erstattungsmöglichkeiten hinsichtlich der anfallenden Kosten.
Wir raten Ihnen: Wägen Sie alle Möglichkeiten ab und entscheiden Sie dann, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen möchten. Der mögliche Gewinn ist oft um ein Vielfaches höher als die entstandenen Kosten.
Übersicht:
- Die Erstberatung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht – empfehlenswert und kostenlos?
- Wie geht es weiter – mit welchen Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit im Arbeitsrecht ist zu rechnen?
- Das konkrete Beispiel: Anwaltskosten bei Prozess auf Zahlung von ausstehendem Arbeitslohn
- Wie kann man Anwaltskosten sparen?
- Warum sollten Sie trotz Kosten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren?
- Fazit
- FAQ
1. Die Erstberatung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht – empfehlenswert und kostenlos?
In einer anwaltlichen Erstberatung besprechen wir Ihren individuellen Fall und geben eine Prognose zu den Erfolgschancen ab. Dabei wägen wir gemeinsam mit Ihnen ab, ob der Gang zum Gericht der favorisierte Schritt ist oder ob es Möglichkeiten gibt, welche vorab genutzt werden können. Das kann beispielsweise ein Anwaltsschreiben oder auch ein bestimmtes Schreiben oder ein bestimmtes Vorgehen von Ihnen selbst sein.
Wir zeigen Ihnen ebenfalls auf, mit welchem Zeitfenster Sie bei der Klärung Ihres Falles rechnen müssen. Bei der Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten berücksichtigen wir die aktuelle Rechtsprechung und greifen auf unseren reichhaltigen Erfahrungsschatz zurück.
Im gemeinsamen Gespräch erörtern wir den besten Weg und wägen gemeinsam Kosten und Nutzen ab.
Worum es auch immer gehen mag – Kündigung, Aufhebung, Abfindung, Abmahnung, Lohn, Zeugnis oder Sonstiges – in allen Fällen ist auch uns wichtig: Die Kosten sollten immer im Verhältnis zum Nutzen stehen.
Die Kosten für diese anwaltliche Erstberatung sind gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf maximal 190 Euro zzgl. MwSt. begrenzt. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese im Regelfall die anfallenden Kosten für die Erstberatung.
Unabhängig davon sind in unserer Kanzlei in Köln der erste Anruf und eine kurze Ersteinschätzung bei Kündigung in jedem Falle kostenlos.
Das Internet bietet inzwischen auch für Laien viele Möglichkeiten zur ersten Recherche. Diese kann aber auch sehr leicht in die Irre führen, weil man als Laie Dinge oft nicht richtig in den Gesamtzusammenhang einordnen kann. Unter anderem diese wichtige Einordnung bietet aber die Erstberatung durch einen Fachanwalt.
Die Kosten einer Erstberatung sind überschaubar, der Nutzen kann jedoch immens sein.
2. Wie geht es weiter – mit welchen Kosten ist für eine anwaltliche Tätigkeit im Arbeitsrecht zu rechnen?
Entscheiden Sie sich nach der Erstberatung für eine Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, so fallen Anwaltskosten an, deren Höhe ebenfalls im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist.
Grundsätzlich richten sich die entstehenden Kosten nach dem Streitwert, man kann auch sagen: nach dem Gegenstandswert. Oftmals entspricht der Streit- oder Gegenstandswert dem Betrag, den Sie einfordern, beispielsweise beim Einklagen von Arbeitslohn oder Urlaubsabgeltung.
Sie fragen sich, wie man den Wert einer Zeugniskorrektur bemisst oder den einer Kündigung? Da es sich gerade im Arbeitsrecht oftmals um immaterielle Forderungen handelt, wird der Streit- und Gegenstandswert in diesen Sachverhalten auf Basis eines durchschnittlichen Monatsgehalts als Faktor berechnet.
So werden beispielsweise folgende Streitwerte regelmäßig von den Gerichten festgelegt:
- Kündigungsschutzklage: drei Monatsgehälter
- Wirksamkeit einer Befristung: drei Monatsgehälter
- Klage auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses: ein Monatsgehalt
- Zeugniskorrektur: ein Monatsgehalt
Aus dem Streitwert ergeben sich nach den einzelnen Tätigkeiten des Anwalts im Verfahren die einzelnen Gebührenbestandteile, die in der Gebührentabelle des Rechtsanwaltskostengesetzes (RVG) hinterlegt sind.
Zur kurzen Verdeutlichung ein Beispiel für einen Verfahrensverlauf:
- Erstellen und Einreichen der Klageschrift (Verfahrensgebühr)
- Gütetermin, in dem beide Parteien die Möglichkeit haben, die Angelegenheit zu erörtern und zu einer Einigung zu finden (Terminsgebühr und im Falle einer Einigung zusätzlich eine Einigungsgebühr)
- Kammertermin, in welchem ebenfalls noch die Möglichkeit besteht, zu einer Einigung zu finden (keine weitere Terminsgebühr, aber ggfls. Einigungsgebühr)
- Urteil nach erfolglosem Kammerterminen (keine weitere Anwaltsgebühr, dafür aber Gerichtsgebühren)
3. Das konkrete Beispiel – Anwaltskosten bei Prozess auf Zahlung von ausstehendem Arbeitslohn
Um die anfallenden Kosten einmal konkret zu verdeutlichen, sehen Sie hier ein Berechnungsbeispiel für einen Prozess um die Zahlung von 5.000,00 Euro Bruttoarbeitslohn: Der Streitwert beträgt in diesem Fall 5.000,00 Euro.
Die Kosten berechnen sich bei diesem Streitwert laut RVG-Gebührentabelle wie folgt:
- Verfahrensgebühr für die Erhebung der Klage i.H.v. 1,3 = 391,30 Euro
- Termingebühr für die Wahrnehmung des Gütetermins und eventueller weiterer Termine i.H.v. 1,2 = 361,20 Euro
- Auslagenpauschale für Porto- und Telefonkosten i.H.v. 20 Euro
- Mehrwertsteuer auf sämtliche Gebühren
Somit fallen insgesamt Rechtsanwaltsgebühren inklusive Mehrwertsteuer in Höhe von 919,28 Euro an. Eine Einigungsgebühr käme ggfls. noch hinzu.
Wichtig zu wissen: Die Anwaltskosten sind von jeder Partei selbst getragen. Die unterlegene Partei ist also nicht verpflichtet, der anderen Partei die angefallenen Kosten zu erstatten.
Grundsätzlich steigen die Gebühren für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgrund der größeren Verantwortung bzw. dessen Haftungsrisiko mit dem Streitwert. Dies geschieht jedoch nicht linear in Abhängigkeit vom Gegenstandswert, sondern degressiv, also sozusagen “abgebremst”. Einfach gesagt: Bei einem doppelten Streitwert fallen nicht die doppelten Kosten andern, sondern weniger.
4. Wie kann man Anwaltskosten sparen?
Es gibt verschiedene Wege, Anwaltskosten im Arbeitsrecht zu sparen.
So sind Sie etwa nicht verpflichtet, sich in der ersten Instanz eines Gerichtsverfahrens anwaltlich vertreten zu lassen. Es steht Ihnen frei, den Gerichtstermin ohne Anwalt wahrzunehmen.
Eine andere Frage ist, ob das Sinn macht. Die Antwort lautet: in Einzelfällen ja, oft aber nicht. Für den jeweils konkreten Fall sollte das am besten in einer Erstberatung geklärt werden.
Sofern Sie gewerkschaftlich organisiert sind, können Sie sich im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft kostenlos durch einen gewerkschaftlichen Rechtssekretär vertreten lassen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die den streitigen Fall deckt, werden Ihnen die anfallenden Rechtsanwaltskosten von der Versicherung erstattet. Sie können hierzu selbst Ihre Versicherung kontaktieren oder mit uns vereinbaren, dass wir die Versicherung anschreiben. Klar ist aber, dass wir dabei keine Garantie für eine Deckungszusage der Versicherung vorab übernehmen können.
Eine weitere Option, um die Kosten für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu reduzieren oder sogar ganz entfallen zu lassen, ist die sogenannte Prozesskostenhilfe. Wenn Sie zu den einkommensschwachen Arbeitnehmern zählen, unterstützt der Staat Sie bei der Verfolgung und Verteidigung ihrer Rechte durch komplette bzw. anteilige Kostenübernahme. Es handelt sich bei dieser Form der Unterstützung oft eher um eine Art Darlehen als um ein “Geschenk”. Je nach der konkreten finanziellen Situation kann der Staat Ratenzahlung verlangen. Und wenn sich Ihre finanzielle Situation in den nächsten vier Jahr nach dem Prozess deutlich bessert, kann der Staat die Raten auch später noch anpassen.
In jedem Falle können Sie Anwaltskosten im Arbeitsrecht von der Steuer absetzen. Auch auf diesem Wege können Sie letztlich jedenfalls einen Teil der Kosten sparen. Absetzbar sind dabei natürlich nur Kosten, die Sie auch tatsächlich gezahlt haben – also keine Kosten, die etwa von der Rechtsschutzversicherung oder vom Staat übernommen wurden.
5. Warum sollten Sie trotz Kosten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren?
Als Experten in unserem Rechtsgebiet Arbeitsrecht besitzen wir umfassende Erfahrungen, die in einem Arbeitsgerichtsverfahren von nicht zu unterschätzendem Wert sein können. Bedenken Sie, dass eine Kündigung Ihre Existenz bedrohen kann oder dass ein schlecht formuliertes Arbeitszeugnis Sie in Ihrem weiteren Berufsleben immer begleiten und möglicherweise an Ihrem Fortkommen hindern wird.
Wir raten Ihnen dringend dazu, immer abzuwägen und im Zweifelsfall Ihre Rechte als Arbeitnehmer wahrzunehmen. Der finanzielle Aufwand einer Erstberatung ist überschaubar, aber bietet Ihnen im Gegenzug die Möglichkeit, Ihren konkreten Fall mit einem Experten zu diskutieren und abzuwägen, welche Schritte für Sie im konkreten Fall Sinn machen.
Kontaktieren Sie uns gern und profitieren Sie von unserem Erfahrungsschatz aus zahlreichen Beratungen und Gerichtsverfahren.
6. Fazit
- Arbeitnehmer scheuen wegen der Kosten oft den Gang zum Anwalt und verzichten dadurch auf mögliche Ansprüche.
- Zumindest eine Erstberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist regelmäßig zu empfehlen.
- Die Kosten für eine Erstberatung sind überschaubar und werden oft durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt.
- Die Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem Streitwert und der konkreten Tätigkeit entsprechend der gesetzlichen Gebührentabelle.
- Anwaltskosten können durch Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, durch eine Rechtsschutzversicherung oder durch Prozesskostenhilfe reduziert oder sogar vermieden werden.
7. FAQ
Ist die Erstberatung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht kostenfrei?
Die Kosten für die Erstberatung sind auf maximal 190 Euro zzgl. MwSt. begrenzt. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel diese Kosten. Das kann aber im Einzelfall auch anders sein.
Wie werden die Anwaltskosten im Arbeitsrecht berechnet?
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Die Höhe der Kosten ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Wer trägt die Anwaltskosten im Arbeitsrechtsstreit?
Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die unterlegene Partei muss nicht die Kosten der Gegenseite übernehmen. Das gilt jedenfalls für die erste Instanz und für außergerichtliche Tätigkeiten.
Kann ich Anwaltskosten vermeiden, indem ich ohne Anwalt Klage einreiche?
Ja, in der ersten Instanz eines Arbeitsgerichtsverfahrens ist keine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. Sie können also auch ohne Anwalt den Prozess führen. Ob das im Einzelfall tatsächlich Sinn macht, sollte in einer Erstberatung geklärt werden.
Welche Möglichkeiten gibt es, um Anwaltskosten zu sparen?
Gewerkschaftsmitglieder können sich kostenlos vertreten lassen. Rechtsschutzversicherungen und Prozesskostenhilfe für einkommensschwache Arbeitnehmer sind weitere Optionen zur Reduzierung der Kosten.
Kann ich die Anwaltskosten steuerlich absetzen?
Ja. Die im Arbeitsrecht anfallenden Anwaltsgebühren können steuerlich geltend gemacht werden. Insbesondere bei Kündigungsschutzklagen kann das wirtschaftlich erheblich sein.
Warum sollte ich trotz der Kosten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen?
Insbesondere in Kündigungsschutzprozessen kann der Blick eines erfahrenen Fachanwalts und dessen Verhandlungserfahrung oft einen erheblichen Unterschied ausmachen. Dieser Vorteil ist oft höher als die Kosten.
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