Der Aufhebungsvertrag: Chancen, Risiken und wichtige Hinweise für Arbeitnehmer und Führungskräfte
Ein Aufhebungsvertrag bietet eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden – ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen und oft in einem weniger konfrontativen Rahmen als eine klassische Kündigung.
Doch wie sinnvoll ist ein solcher Vertrag? Und welche Fallstricke gilt es zu vermeiden?
In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen und erläutern, wie wir Sie als Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen können.
Übersicht
1. Was ist ein Aufhebungsvertrag und welche Gründe sprechen für den Abschluss?
2. Wie signalisiere ich als Arbeitnehmer den Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag?
3. Hat ein Aufhebungsvertrag Vor- oder Nachteile gegenüber einer Kündigung?
4. So kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen
1. Was ist ein Aufhebungsvertrag und welche Gründe sprechen für den Abschluss?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Im Grunde stellt er das Gegenstück zu einem Arbeitsvertrag dar, welcher ebenfalls eine beiderseitige Willenserklärung ist.
Anders als bei einer Kündigung wird hier keine einseitige Entscheidung getroffen, sondern beide Parteien stimmen den Bedingungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu individuell festgelegten Bedingungen zu.
Ein Aufhebungsvertrag kann in folgenden Situationen sinnvoll sein:
- Bei anstehender beruflicher Neuorientierung, wenn eine schnelle Lösung ohne lange Kündigungsfristen gewünscht ist.
- Zur Vermeidung von Kündigungen, insbesondere bei drohenden betriebsbedingten Entlassungen, Umstrukturierungen oder bevorstehenden Standortwechseln.
- Bei Störungen des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie beispielsweise Konflikten oder Mobbing.
- Bei Vorliegen persönlicher oder familiärer Gründe, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erschweren oder unmöglich machen.
- Zur Vermeidung von Imageschäden, die speziell bei Führungskräften in strategischen Rollen durch einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses vermieden werden sollen.
Nicht in allen Situationen können wir Ihnen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages empfehlen.
Sind Sie unsicher, ob Sie Ihr Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder besser durch Aufhebungsvertrag beenden sollten, suchen Sie das persönliche Gespräch mit uns und profitieren Sie von unserer arbeitsrechtlichen Expertise.
2. Wie signalisiere ich als Arbeitnehmer den Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag?
Falls Sie selbst einen Aufhebungsvertrag anstreben, sollten Sie umgehend das persönliche Gespräch suchen und Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Führungskraft Ihren Wunsch diplomatisch mitteilen.
Wägen Sie vorab die Vor- und Nachteile ab. Einmal ausgesprochen, kann sich Ihr Wunsch dann nachteilig auswirken, wenn Sie sich nachträglich für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses entscheiden.
Mit unserer Unterstützung können Sie sich auf alle Unwägbarkeiten bestmöglich vorbereiten. Wir besprechen die Vor- und Nachteile mit Ihnen und beraten Sie, wie Sie die Verhandlungen zu ihrem Vorteil gestalten können, um ihre Ziele zu erreichen.
Ein paar Tipps für eine erfolgreiche Verhandlung:
- Führen Sie ein offenes Gespräch. Erläutern Sie Ihre Gründe, stellen Sie dar, warum Sie einen Aufhebungsvertrag anstreben und nicht kündigen möchten. Machen Sie deutlich, dass Sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Achten Sie immer auf eine sachliche und professionelle Kommunikation – Sie haben ein Ziel, was Sie nur durch zielgerichtete, konstruktive Gespräche erreichen können.
- Arbeitgeber könnten einen Aufhebungsvertrag bevorzugen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Verdeutlichen Sie, dass Sie auch die Interessen Ihres Arbeitgebers berücksichtigen möchten und zeigen Sie auf, wie Ihr Arbeitgeber von einer einvernehmlichen Lösung profitiert.
- Gehen Sie gut vorbereitet in die Verhandlung. Informieren Sie sich vorab über Ihre Rechte und mögliche Ansprüche, wie etwa eine Abfindung oder Freistellungsregelungen.
- Seien Sie nicht enttäuscht, wenn sich im Erstgespräch keine Lösung abzeichnet. Durchdenken Sie die genannten Gründe, halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit uns und suchen Sie ein Anschlussgespräch, in dem Sie die Knackpunkte thematisieren und Argumente für einen Aufhebungsvertrag kommunizieren.
3. Hat ein Aufhebungsvertrag Vor- oder Nachteile gegenüber einer Kündigung?
Genauso wie es Gründe gibt, die für einen Aufhebungsvertrag sprechen, lassen sich auch Gegenargumente finden, die dieses Vorgehen nicht rechtfertigen. Es geht immer darum, die beste Individuallösung zu finden.
Grundsätzlich gibt es kein Besser oder Schlechter!
Die Vorteile, die für einen Aufhebungsvertrag sprechen, könnten sein:
- Flexibilität und Schnelligkeit bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – lange Kündigungsfristen können vernachlässigt werden. Das kann sowohl dann von Vorteil sein, wenn Ihnen bereits ein neues Arbeitsangebot vorliegt, welches Sie zeitnah bestätigen möchten oder wenn die Fortführung der Zusammenarbeit nicht möglich erscheint.
- Je nachdem, unter welchen Umständen Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen, ist die Zahlung einer Abfindung denkbar. Insbesondere dann, wenn Arbeitsplatzverlust durch betriebsbedingte Kündigungen droht, sind Arbeitgeber zu Abfindungszahlungen bereit. Gleiches gilt für alle Fälle, in denen der Arbeitgeber eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstrebt und gleichzeitig eine Kündigungsschutzklage vermeiden möchte. Dazu zählen Störungen des Vertrauensverhältnisses bzw. der Zusammenarbeit.
- Befürchten Sie eine verhaltensbedingte oder außerordentliche Kündigung, können Sie Ihrem Arbeitgeber zuvorkommen, indem Sie das Gespräch über einen Aufhebungsvertrag suchen.
- Sofern Ihr Arbeitgeber das größere Interesse am Abschluss eines Arbeitsvertrages hat, könnten Sie eine wohlwollende Formulierung im Arbeitszeugnis vereinbaren. Bei einer Kündigung könnte das schwieriger sein.
Aber Achtung, es gibt ebenfalls eine Reihe von Gründen, die gegen einen Aufhebungsvertrag sprechen können. Mit Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sollte abgewogen werden, wie Ihr individueller Fall zu bewerten ist. Mögliche Nachteile bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages sind:
- Mit Abschluss eines Aufhebungsvertrages verzichten Sie auf jeglichen Kündigungsschutz. Das kann insbesondere bei schwerbehinderten Arbeitnehmern, Schwangeren oder auch bei sehr langen Betriebszugehörigkeiten ein Grund sein, der gegen einen Aufhebungsvertrag spricht.
- Mit Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages nehmen Arbeitnehmer eine mögliche Sperre bei Bezug von Arbeitslosengeld billigend in Kauf. Diese kann bis zu 3 Monaten betragen.
- Sie verhandeln als Arbeitnehmer individuell mit Ihrem Arbeitgeber und können nicht auf die Unterstützung des Betriebsrates zählen.
- Als Arbeitnehmer nehmen Sie vornehmlich dann finanzielle Nachteile in Kauf, wenn noch keine Anschlussbeschäftigung vorliegt.
Übrigens: Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist kein Haustürgeschäft. Ist er unterzeichnet, kann er nicht widerrufen werden.
4. So kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist immer ein schwerwiegender Schritt, der nicht selten weitreichende Folgen mit sich bringt. Arbeitnehmer sollten diesen nie leichtfertig oder aus dem Affekt heraus begehen und im Zweifelsfall einen Aufhebungsvertrag abschließen, um eine unliebsame Situation schnell zu beenden. Es gilt immer: Nutzen und Risiken sollten in Ruhe abgewogen werden!
Wir beraten Sie in Ihrem Individualfall und besprechen die bestmögliche Lösung. Sollten Sie sich dazu entscheiden, Ihren Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bitten, geben wir Ihnen hilfreiche Tipps zur Gesprächsführung. Wir sammeln mit Ihnen Argumente und entwickeln die beste Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ziele.
Natürlich besprechen wir auch die detaillierten Inhalte eines Aufhebungsvertrages und stellen etwaige auf Ihren Einzelfall abgestimmte Vorlagen zur Verfügung, so dass Sie bestens vorbereitet das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen können.
Sie sollten unsere Expertise unbedingt nutzen, um zu Ihrem Vorteil handeln zu können und Risiken zu vermeiden.
Rufen Sie mich an unter 0221 9730490 oder schreiben Sie mir eine Mail an mail@rechtsanwalt-tillmann.de.
5. Fazit
- Der Aufhebungsvertrag ermöglicht eine flexible und schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfristen
- Sinnvoll bei beruflicher Neuorientierung, Konflikten oder bevorstehenden betriebsbedingten Kündigungen
- Insbesondere für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer stellt der Verzicht auf den Kündigungsschutz einen Nachteil dar
- Arbeitnehmer verhandeln individuell, ohne Unterstützung durch den Betriebsrat
- Ein offenes und sachliches Gespräch zum Austausch von Argumenten mit dem Arbeitgeber stellt die Grundlage dar
- Arbeitnehmer sollten sich vorab über Rechte, Ansprüche und Abfindungsregelungen informieren
- Es ist ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einbeziehen, um Risiken zu minimieren und Vorteile auszuhandeln
6. FAQ
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne eine Kündigung auszusprechen und ohne Beachtung von gegenseitigen Kündigungsfristen.
Wie signalisiere ich meinem Arbeitgeber, dass ich einen Aufhebungsvertrag möchte?
Führen Sie ein offenes, sachliches Gespräch und betonen Sie die Vorteile einer einvernehmlichen Lösung. Bereiten Sie sich gut auf die Verhandlung vor.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Ein Aufhebungsvertrag kann insbesondere bei beruflicher Neuorientierung, drohenden betriebsbedingten Kündigungen, Konflikten am Arbeitsplatz, Standortwechseln oder persönlichen und familiären Gründen sinnvoll sein.
Hat ein Aufhebungsvertrag ausschließlich Vorteile?
Ein Aufhebungsvertrag hat Vorteile wie beispielsweise eine schnelle und flexible Beendigung des Arbeitsverhältnisses, aber kann auch Nachteile haben wie etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und den Verzicht auf besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz.
Warum sollte ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen?
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft, die ganz konkreten Risiken und Vorteile in der individuellen Situation vollständig zu sehen und abzuwägen. Der Fachanwalt unterstützt außerdem bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und prüft, ob der Vertrag Ihre Interessen optimal schützt.
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