Wer als Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung bekommt, ist meistens erst einmal geschockt.
Denn mit einer fristlosen Kündigung ist regelmäßig ein gravierender persönlicher Vorwurf verbunden. Anders als etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung geht es nicht um objektive Gründe, für die der Mitarbeiter „nichts kann“.
Alle Informationen kurz und einfach erklärt, finden Sie in meinem Erklärvideo:
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Übersicht:
- Typische Gründe für eine fristlose Kündigung
- Kein Automatismus – jeder Fall ist für sich zu betrachten
- Fristlos – aber doch nicht ganz ohne Frist
- Der Betriebsrat darf ein Wörtchen mitreden
- Vorgehen – Schnelligkeit ist Trumpf
- Fristlose Kündigung: Fazit
- FAQ
Die Atmosphäre ist spätestens dann vergiftet, wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde. In vielen Fällen war sie das schon vorher.
Es lohnt sich aber, die Ruhe zu bewahren und sich nicht zu Kurzschlussreaktionen provozieren zu lassen. Denn oftmals erweisen sich die vorgebrachten Kündigungsgründe als nicht hieb- und stichfest.
Manchmal sprechen Arbeitgeber auch bewusst aus rein taktischen Gründen statt einer fristgerechten eine außerordentliche Kündigung oder eben fristlose Kündigung aus, um mehr „Verhandlungsmasse“ zu haben.
Typische Kündigungsgründe – in diesen Fällen ist mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen
Mit einer fristlosen Kündigung rechnen sollte auf jeden Fall, wer die sprichwörtlichen silbernen Löffel klaut. Es gibt aber auch noch ein paar andere typische Szenarien, bei denen eine fristlose Kündigung in Betracht kommt:
- Beleidigung von Kollegen oder Vorgesetzten
- Sexuelle Belästigung
- Arbeitszeitbetrug
- Diebstahl
- Unterschlagung
In solchen Fällen liegt regelmäßig auch eine Straftat vor. Die strafrechtliche Bewertung ist aber nicht entscheidend. Es kommt darauf an, ob ein schwerer Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten vorliegt.
Kein Automatismus – jeder Fall ist für sich zu betrachten
Auf der anderen Seite rechtfertigt auch nicht jede Straftat zwingend eine fristlose Kündigung. Es gibt insoweit keinen Automatismus. Vielmehr sind immer die Umstände des Einzelfalles zu prüfen.
Insbesondere bei Diebstahl oder Unterschlagung geringwertiger Sachen nach langer Betriebszugehörigkeit kann die Abwägung aller Umstände dazu führen, dass eine fristlose Kündigung noch nicht gerechtfertigt ist.
Fristlos – aber doch nicht ganz ohne Frist
Ganz ohne Frist ist auch die fristlose Kündigung nicht. Wie kann das sein? Man muss hier unterscheiden:
- Die Bezeichnung „fristlos“ meint nur, dass es keine Kündigungsfrist gibt, also keine Frist zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis wird also mit sofortiger Wirkung beendet – natürlich nur, wenn die Kündigung wirksam ist.
- Von der Kündigungsfrist zu unterscheiden ist aber die Kündigungserklärungsfrist. Damit ist die Frist gemeint, innerhalb derer der Ausspruch der Kündigung erfolgen muss. Gemäß § 626 Abs. 2 BGB muss der Arbeitgeber die Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes aussprechen.
Hier kann ein Angriffspunkt für Mitarbeiter liegen, wenn sich nach weisen lässt, dass der Arbeitgeber schon früher von dem – echten oder vermeintlichen – Fehlverhalten gewusst hat.
Der Betriebsrat darf ein Wörtchen mitreden
Falls es einen Betriebsrat gibt, muss der Arbeitgeber diesen wie vor jeder anderen Kündigung auch anhören.
Im Unterschied zu einer fristgemäßen Kündigung hat der Betriebsrat allerdings statt einer Woche nur drei Tage Zeit, um sich zu der Kündigung zu positionieren.
Der Arbeitgeber muss die Anhörung des Betriebsrats innerhalb der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist unterbringen. Er muss also die Zeiten genau kalkulieren.
Unter Umständen ist der Arbeitgeber auf die Mitwirkung des Betriebsrats angewiesen, wenn er z.B. erst zwei Tage vor Ablauf der 2-Wochen-Frist dem Betriebsrat die Anhörung vorlegt.
Der Betriebsrat hat es dann in der Hand, schon vor Ablauf der 3-Tage-Frist eine abschließende Stellungnahme abzugeben, so dass der Arbeitgeber noch rechtzeitig fristlos kündigen kann.
Vorgehen – Schnelligkeit ist Trumpf
Wer fristlos gekündigt wurde, sollte eine eventuelle Schockstarre möglichst schnell ablegen und das Heft des Handelns in die Hand nehmen. Gerade bei einer fristlosen Kündigung kann es interessant sein, formale Angriffspunkte zu finden.
Wenn man als Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung mangels Vorlage einer Vollmacht zurückweisen kann, ist diese eventuell dauerhaft vom Tisch. Das ist nämlich dann der Fall, wenn der Arbeitgeber es nicht mehr schafft, innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eine neue, formal korrekte Kündigung auszusprechen.
Bei der Zurückweisung einer Kündigung mangels Vollmacht muss man aber sehr schnell reagieren. Der Gesetzgeber spricht davon, dass eine Reaktion „unverzüglich“ erfolgen muss. Das bedeutet in der Praxis, dass man innerhalb weniger Tage reagieren sollte.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Reaktion selbst nicht auch formale Fehler enthält, sonst nützt sie unter Umständen nichts.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Kontext jeder Art der Beendigung des arbeitsverhältnisses gerne mit Rat und Tat zur Seite – rufen Sie mich einfach an unter 0221 9730490 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an mail@rechtsanwalt-tillmann.de.
Fristlose Kündigung: Fazit
- Ursachen und Gründe für eine fristlose Kündigung verstehen: Diebstahl, Beleidigung, sexuelle Belästigung, Arbeitszeitbetrug, Unterschlagung
- Nicht jede Straftat führt automatisch zur fristlosen Kündigung, jeder Fall individuell betrachten
- Frist für Kündigungserklärung: Innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes gemäß § 626 Abs. 2 BGB
- Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung erforderlich, jedoch mit kürzerer Frist als bei regulärer Kündigung
- Rasches Handeln nach fristloser Kündigung wichtig
- Mögliche Reaktion: Zurückweisung der Kündigung aufgrund fehlender Vollmacht
- Achtung vor formalen Fehlern bei Reaktion, um deren Wirksamkeit nicht zu beeinträchtigen
FAQ
Wann ist mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen?
Eine fristlose Kündigung kann bei schwerwiegenden Verstößen wie Diebstahl, Unterschlagung, Beleidigung von Kollegen oder Vorgesetzten, sexueller Belästigung oder Arbeitszeitbetrug erfolgen. Es muss jedoch immer der Einzelfall betrachtet werden.
Gibt es einen Automatismus für eine fristlose Kündigung?
Nein, es gibt keinen Automatismus. Jeder Fall wird individuell geprüft und alle Umstände werden berücksichtigt. Auch bei Straftaten kann eine fristlose Kündigung nicht zwingend gerechtfertigt sein.
Was ist der Unterschied zwischen fristloser Kündigung und Kündigungsfrist?
Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Die Kündigungserklärungsfrist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen muss, beträgt jedoch zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes.
Hat der Betriebsrat Einfluss auf eine fristlose Kündigung?
Ja, der Betriebsrat muss wie bei jeder anderen Kündigung angehört werden. Er hat jedoch nur drei Tage Zeit, sich zu äußern, anstatt einer Woche wie bei einer fristgemäßen Kündigung.
Wie sollte man auf eine fristlose Kündigung reagieren?
Schnelles Handeln ist wichtig. Mögliche formale Fehler der Kündigung sollten geprüft werden, und gegebenenfalls kann die Kündigung mangels Vollmacht zurückgewiesen werden. Eine Reaktion muss unverzüglich erfolgen, idealerweise innerhalb weniger Tage.
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