Wie funktioniert das mit der Abfindung?
Hallo und herzlich Willkommen. Mein Name ist Michael Tillmann und ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht. Heute geht es um das Thema Abfindung.
Oft höre ich von Mandanten in der Praxis die Frage: „Wie funktioniert das mit der Abfindung? Wie komme ich an die bestmögliche Abfindung?“
Ja, das ist nicht ganz so einfach, eine komplexe Sache. Viele Faktoren können da eine Rolle spielen. Aber man kann auch versuchen, den Kern der Sache so in wenigen Worten und mit ein paar Zeichnungen darzustellen, plastisch. Das habe ich versucht in dem folgenden Erklärvideo. Viel Spaß dabei.
Wie funktioniert das mit der Abfindung?
In den Prozessen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht steht auch das Thema Abfindung im Mittelpunkt. Wie aber kommt man an eine Abfindung?
Eine Abfindung können Sie als Mitarbeiter meistens nicht einklagen. Denn einen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Daher müssen Sie fast immer wie beim Billard über Bande spielen.
Das Szenario beginnt meist mit einer Kündigung Ihres Arbeitgebers. Gegen diese Kündigung müssen Sie als Mitarbeiter Kündigungsschutzklage erheben. Offizielles Ziel der Kündigungsschutzklage ist aber nicht eine Abfindung, sondern die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses möchte der Arbeitgeber aber gerade nicht, sonst hätte er ja nicht gekündigt. Oftmals kann der Arbeitgeber sich vor Gericht aber nicht durchsetzen. Es kann sein, dass der Arbeitgeber keinen für das Gericht ausreichenden Kündigungsgrund hat, oder dass die Kündigung formale Fehler enthält, wie zum Beispiel keine Unterschrift, Unterschrift der falschen Person oder dass die Betriebsratsanhörung fehlt.
Wenn die Kündigung unwirksam ist oder zumindest starke Zweifel an der Wirksamkeit bestehen, muss Ihr Arbeitgeber sich vom Arbeitsverhältnis sich sozusagen freikaufen. Zur Berechnung des entsprechenden Preises gibt es eine Formel.
Diese Formel lautet: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Aber Achtung! Diese Formel ist nicht verbindlich. Es handelt sich weder um einen garantierten Mindestbetrag, noch um einen Höchstbetrag. Letztlich ist die Abfindung frei verhandelbar.
Entscheidend ist somit in allen Verhandlungen am Ende der Verhandlungsdruck. Dieser entsteht dadurch, dass die Wirksamkeit der Kündigung zumindest zweifelhaft ist. Dass Sie Ihrem Arbeitgeber glaubhaft klar machen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz zurück möchten und dass der Arbeitgeber genau das nicht will.
Fassen wir also zusammen:
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in den meisten Fällen nicht.
Es gibt eine Berechnungsformel, die aber nicht verbindlich ist.
Entscheidend ist der Verhandlungsdruck in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und vor Gericht.
Der Verhandlungsdruck entsteht durch juristische Zweifel an der Kündigung und dadurch, dass Sie ihren Arbeitgeber davon überzeugen, dass Sie wirklich an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen.
Und nun viel Spaß und vor allem Erfolg beim Verhandeln mit dem Arbeitgeber.
Das war‘s für heute. Vielen Dank für’s Zuschauen und bis zum nächsten Mal, wenn Sie mögen.