Kündigung, Corona & Maske – Aktuelle Entscheidung vom Arbeitsgericht Köln
Das Arbeitsgericht Köln hat eine Entscheidung gefällt.
In dem Fall hat ein Mitarbeiter Kündigungsschutzklage erhoben, da er wegen Masken-Verweigerung entlassen wurde.
Den genauen Fall und wie es zu der Entscheidung kam, erläutere ich Ihnen in meinem neuen Video!
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Dann rufen Sie mich an unter 0221 – 97 30 49 0 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an mail@rechtsanwalt-tillmann.de. Ich unterstütze Sie gerne!