Sie haben eine Kündigung erhalten und ziehen nun eine Kündigungsschutzklage in Betracht? Dann werden Sie nicht nur nach den juristischen Erfolgschancen fragen, sondern auch nach den Kosten einer Kündigungsschutzklage: Lohnt sich ein Prozess auch finanziell?
Ob sich ein Kündigungsschutzprozess unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten lohnt, lässt sich im Grundsatz mit einer einfachen Rechnung feststellen:
Ein Prozess lohnt sich wirtschaftlich, wenn die zu erwartende Abfindung höher ausfällt als die zu erwartenden Kosten.
Leider lässt sich die Höhe einer Abfindung nicht sicher vorhersagen. Umso wichtiger ist es, die Kosten einigermaßen realistisch abzuschätzen und immer auch ein mögliches „Worst-case-Szenario“ im Blick zu haben. Man sollte also auch vor einer möglichen Niederlage nicht die Augen verschließen.
Wichtig ist daher zu wissen: Was kostet mich eine Kündigungsschutzklage beim Anwalt?
Die wichtigsten Gesichtspunkte in Bezug auf die Kosten einer Kündigungsschutzklage erfahren Sie in diesem Beitrag.
Übersicht:
- Diese Kostenpositionen sollten sie unterscheiden
- Bei den Gerichtsgebühren gibt es „Rabatt“
- Damit müssen Sie bei den Anwaltskosten rechnen
- Eine Rechtsschutzversicherung stärkt Ihre Position erheblich
- Prozesskostenhilfe: nicht so komfortabel, aber eventuell doch hilfreich
- Fazit
- Zusammenfassung
- FAQ
1. Diese Kostenpositionen sollten Sie unterscheiden
Bei den Kosten einer Kündigungsschutzklage ist zunächst zu unterscheiden zwischen
- den Anwaltskosten und
- den Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen).
2. Bei den Gerichtsgebühren gibt es „Rabatt“
Die Gerichtskosten und insbesondere die Gerichtsgebühren spielen im Kündigungsschutzprozess und allgemein in Prozessen vor dem Arbeitsgericht eine eher untergeordnete Rolle. Denn Kündigungsschutzprozesse und sonstige arbeitsgerichtliche Verfahren enden in den meisten Fällen durch einen „Vergleich“, d.h. durch eine Einigung. In diesem Falle werden gar keine Gerichtsgebühren erhoben.
Kommt es ausnahmsweise zu einem Urteil, hat der Verlierer die Gerichtskosten und insbesondere die Gerichtsgebühren zu tragen. Allerdings liegen die Gerichtsgebühren auch dann deutlich, nämlich um ein Drittel niedriger als in einem normalen Zivilprozess vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht.
Zusätzlich hilft der Gesetzgeber den Arbeitnehmern, indem er den Streitwert für eine Kündigung auf drei durchschnittliche Brutto Monatsgehälter begrenzt. Da die Gebühren sich nach dem Streitwert richten, führt diese Streitwertbegrenzung zu noch geringeren Gebühren im Verhältnis zum normalen Zivilprozess. Konkret kostet beispielsweise ein verlorener Kündigungsschutzprozess bei einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 3.000,00 und 4.000,00 Euro in der Regel Gerichtsgebühren in Höhe von 490,00 Euro.
Neben den Gerichtsgebühren können als Gerichtskosten auch noch Auslagen anfallen, beispielsweise für Zeugen oder Sachverständige. Dies kommt im Arbeitsgerichtsprozess aber auch eher selten vor. Wenn allerdings das Gericht tatsächlich einmal die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Betracht zieht, sollte man sich das weitere Vorgehen gut überlegen.
Sachverständigengutachten können nämlich ziemlich teuer werden. Auslagen entfallen im Gegensatz zu den Gerichtsgebühren auch bei einem Vergleich nicht. Sie sind dann von jeder Partei zur Hälfte zu tragen, sofern nicht im Vergleich die Kostenverteilung anders geregelt ist.
3. Damit müssen Sie bei den Anwaltskosten rechnen
Bei den Anwaltskosten im Arbeitsrecht hat sich der Gesetzgeber ebenfalls eine Besonderheit ausgedacht: Auch hier läuft es nicht wie im „normalen“ Zivilprozess, in dem der Verlierer nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch alle Anwaltskosten – die eigenen und auch die des Gegners – trägt. Vielmehr trägt in Prozessen vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre Anwaltskosten selbst.
Diese Medaille hat natürlich zwei Seiten: Einerseits kommt man auch im besten Fall nicht „kostenfrei“ aus einem Prozess heraus, wenn man einen Anwalt beauftragt. Andererseits ist das Kostenrisiko stark gemindert, da man ja auch im schlimmsten Fall nie die gegnerischen Anwaltskosten übernehmen muss.
Erst in einem möglichen Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht gilt die Regelung wie im normalen Zivilprozess, dass die unterlegene Partei alle Kosten trägt. Allerdings sind Berufungsverfahren in Kündigungsschutzprozessen eher selten. Sollte es doch einmal zu einem Berufungsverfahren kommen, ist es nicht unwahrscheinlich, dass dann in der Berufungsinstanz noch eine Einigung erzielt wird.
In diesem Falle trägt regelmäßig letztlich doch wieder jede Partei ihre Anwaltskosten selbst.
Bei einem Bruttomonatsgehalt zwischen 3.000,00 und 4.000,00 Euro betragen die Anwaltskosten für die Klageerhebung und die Durchführung des Gütetermins in der Regel zunächst einmal 1.683,85 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Realistischerweise sollte man jedoch höhere Kosten einkalkulieren.
Denn bei einer Einigung, die ja in der Regel angestrebt wird, fallen weitere Kosten an. Man kommt dann mindestens auf 2.347,87 Euro. Wird in die Einigung noch ein Zeugnis einbezogen – was oft zu empfehlen ist – können die Kosten noch weiter steigen.
Letztlich hängt die genaue Höhe der Kosten an der Streitwertfestsetzung durch das Gericht und am Verlauf des Prozesses. Eine exakte Vorhersage ist daher nicht möglich. Aber eine seriöse und realistische Schätzung ist machbar und sollte in der anwaltlichen Erstberatung bei Bedarf erörtert werden.
4. Eine Rechtsschutzversicherung stärkt Ihre Position erheblich
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt sämtliche Prozesskosten. Das betrifft nicht nur die Gerichtskosten (inklusive eventueller teurer Sachverständigengutachten) und die eigenen Anwaltskosten. Es betrifft vielmehr sogar die gegnerischen Anwaltskosten, die in der Berufungsinstanz vor dem Landesarbeitsgericht zu tragen sind, wenn man dort den Prozess verliert. Bis auf eine eventuell vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ist daher der gesamte Prozess in der Regel sozusagen „kostenlos“, wenn eine Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz erteilt.
Damit kann sich natürlich die Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Kündigungsschutzprozesses erheblich zu Gunsten des Arbeitnehmers verschieben. Wenn keine Selbstbeteiligung vereinbart ist, ist man bei der Abfindung sozusagen vom ersten Euro an in der „Gewinnzone“. Voraussetzung dafür, dass die Versicherung zahlt, ist allerdings, dass das Arbeitsrecht vom Versicherungsvertrag erfasst ist und die in der Regel 3-monatige Wartezeit abgelaufen ist.
Außerdem muss ein so genannter Rechtsschutzfall vorliegen – was bei einer Kündigung aber in der Regel der Fall ist. Insgesamt ist eine Rechtsschutzversicherung also sehr zu empfehlen, da sie die finanziellen Prozessaussichten meist deutlich verbessert.
5. Prozesskostenhilfe: nicht ganz so komfortabel, aber eventuell doch hilfreich
Wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und sich einen Prozess finanziell nicht leisten können, kommt eventuell ein Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) für Sie in Betracht. Ist der Antrag erfolgreich, übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und vor allem auch die Anwaltskosten.
Aber Vorsicht: Das Geld vom Staat gibt es nicht unbedingt als Geschenk. Oft ist es eher einem Darlehen vergleichbar. Das heißt, Sie bekommen das Geld sozusagen nur geliehen und müssen es später zurückzahlen – ggfls. in Raten – wenn Sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind. Außerdem übernimmt die Prozesskostenhilfe nicht die gegnerischen Anwaltskosten bei einem Unterliegen in der Berufungsinstanz.
Eine Rechtsschutzversicherung ist also unter dem Strich deutlich besser als Prozesskostenhilfe. Insofern macht es regelmäßig Sinn, eine Rechtsschutzversicherung möglichst frühzeitig abzuschließen, spätestens wenn es irgendwelche „atmosphärischen Störungen“ im Arbeitsverhältnis gibt. Mit etwas Glück ist dann die Wartezeit abgelaufen, bevor es zu handfesten Streitigkeiten wie Abmahnung oder Kündigung kommt.
6. Fazit
Mathematisch exakt berechnen lassen sich bei einem Kündigungsschutzprozess im Voraus weder die Kosten einer Kündigungsschutzklage noch die Abfindung. In einer offenen und ehrlichen anwaltlichen Erstberatung, wie ich Sie Ihnen anbiete, lassen sich aber die Kosten, Chancen und Risiken einer Kündigungsschutzklage zumindest seriös abschätzen.
Außerdem lässt sich bei guter anwaltlicher Begleitung die Strategie im Laufe des Prozesses notfalls auch noch flexibel anpassen. So kann man etwa durch eine Klagerücknahme Gerichtskosten sparen, wenn sich herausstellen sollte, dass man den Prozess nicht gewinnen wird. Die beste Position hat man, wenn eine Rechtsschutzversicherung eintritt. Die entsprechende Anfrage übernehme ich gerne für Sie.
7. Zusammenfassung
- Kündigungsschutzklage kann mit Kosten verbunden sein, Prozesskostenhilfe und Rechtsschutzversicherung sind mögliche Unterstützungen
- Anwaltskosten und Gerichtskosten können entstehen.
- Rechtsanwaltsvergütung richtet sich nach RVG.
- Gerichtskosten variieren je nach Streitwert.
- Bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
- Kostenrisiko bei Niederlage besteht.
- Rechtsschutzversicherung kann Kostenübernahme ermöglichen.
Bestehen bei Ihnen weitere Fragen zum Thema Kosten einer Kündigungsschutzklage?
Melden Sie sich für eine Erstberatung oder für eine kostenlose kurze Ersteinschätzung vorab zu Ihrem konkreten Fall telefonisch unter 0221 9730 490 oder per E-Mail unter mail@rechtsanwalt-tillmann.de
8. FAQ
Ist eine Kündigungsschutzklage kostenlos?
Nein, eine Kündigungsschutzklage ist nicht kostenlos. Es entstehen folgende Kosten:Anwaltskosten, Gerichtskosten, Eventuelle Ausgaben für Gutachter oder Zeugen. Bei Misserfolg muss man die Kosten selber tragen.
Wie teuer Kündigungsschutzklage?
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:
– Anwaltskosten: Je nach Anwalt und Umfang.
– Gerichtskosten: Abhängig vom Streitwert
– Eventuelle Gutachter- und Zeugenkosten
– Bei Erfolg: Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber, bei Misserfolg Selbsttragen der eigenen Kosten.
Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Die ökonomische Rentabilität eines Kündigungsschutzprozesses hängt von einem einfachen Vergleich ab: Es lohnt sich finanziell, wenn die erwartete Abfindung die zu erwartenden Kosten übersteigt. Da die Höhe der Abfindung nicht sicher ist, ist eine realistische Kostenschätzung und das Berücksichtigen eines möglichen Misserfolgs entscheidend. Es ist wichtig, auch bei einer möglichen Niederlage realistisch zu bleiben und die potenziellen Risiken einzukalkulieren.
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