Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer nach einer Abmahnung richtig?
Haben Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten? Im ersten Moment ist das ein ziemlicher Schock für jeden Arbeitnehmer. Wie Sie sich jetzt am besten verhalten, lesen Sie in diesem Beitrag zum Thema: Abmahnung Arbeitnehmer.
Die wichtigsten Informationen gibt es auch kurz und knapp erklärt im folgenden Video:
Inhalt
1. Was ist das Wichtigste nach einer Abmahnung?
2. Abmahnung Arbeitnehmer: Wie prüfe ich, ob sie korrekt ist?
3. Welche inhaltlichen Anforderungen müssen erfüllt sein?
4. Welche formalen Anforderungen müssen erfüllt sein?
5. Was soll ich tun, wenn die Abmahnung inhaltlich und/oder formal fehlerhaft ist?
6. Wann ist ein Vorgehen gegen eine Abmahnung ausnahmsweise sinnvoll?
7. Was kann der Betriebsrat für mich tun?
8. Abmahnung Arbeitnehmer: Welche Schlüsse soll ich aus alldem ziehen?
9. Fazit
10. FAQ
1. Was ist das Wichtigste nach einer Abmahnung?
Ruhe bewahren!
Auch wenn es bei so manch einer Abmahnung vielleicht sehr schwerfällt, nicht gleich „vor Wut zu platzen“, sollten Sie auf keinen Fall spontan und aus dem Bauch heraus reagieren.
Es lohnt sich regelmäßig, seine Gefühle zunächst unter Kontrolle zu halten, um die eigene Position zu optimieren.
Nicht selten ist eine Abmahnung auch auf Arbeitgeberseite eine emotionale Angelegenheit. Wenn Sie entspannter bleiben als der Arbeitgeber, haben Sie oft schon den ersten Punktgewinn in der Auseinandersetzung gemacht.
Auf keinen Fall sollten Sie im Rahmen einer Abmahnung irgendetwas unterschreiben. Nicht selten versuchen Arbeitgeber, bei Übergabe der Abmahnung dem Arbeitnehmer sogleich ein schriftliches „Geständnis“ zu entlocken.
Dem sollten Sie sich konsequent entziehen.
2. Abmahnung Arbeitnehmer: Wie prüfe ich, ob sie korrekt ist?
In zwei Schritten:
- nach Inhalt und
- nach Form.
An eine Abmahnung gibt es sowohl inhaltliche als auch formale Anforderungen. Unter beiden Aspekten muss eine Abmahnung regelmäßig korrekt sein, um Wirkung entfalten zu können.
Wichtig ist natürlich, zunächst einmal für sich selbst Klarheit zu gewinnen, wie die Abmahnung zu bewerten ist, bevor man über weitere Schritte entscheidet.
3. Welche inhaltlichen Anforderungen müssen erfüllt sein?
Der Vorwurf muss zutreffend im Abmahnschreiben geschildert werden und rechtlich relevant sein.
Der Arbeitgeber muss den Vorwurf, den er erhebt, konkret und inhaltlich richtig darstellen. Unpräzise Formulierungen wie „Sie sind in den letzten Wochen mehrfach zu spät gekommen“ reichen nicht aus, selbst wenn sie einen wahren Sachverhalt beschreiben.
Ist ein Sachverhalt aber präzise beschrieben, muss er natürlich auch zutreffend sein. Wenn der Arbeitgeber von falschen Informationen ausgeht, ist der Abmahnung der Boden entzogen. Das gilt unabhängig davon, ob den Arbeitgeber irgendein Verschulden daran trifft, dass er einen falschen Sachverhalt unterstellt hat.
4. Welche formalen Anforderungen müssen erfüllt sein?
Die Abmahnung muss dem von der Rechtsprechung vorgegebenen Schema entsprechen und von einer zuständigen Person stammen.
Die Rechtsprechung gibt folgendes Schema für eine Abmahnung vor:
- Rüge
- Hinweis
Unter der Rüge versteht man die präzise Darstellung des Sachverhalts, die ausdrücklich mit einem Vorwurf an die Adresse des Arbeitnehmers verbunden sein muss, dass dieser gegen arbeitsrechtliche Pflichten verstoßen habe. Der Arbeitgeber kann sich nicht hinter den Vorwürfen von Kollegen „verstecken“. So ist z.B. eine Formulierung „Ihre Kollegin E. wirft Ihnen vor, sie sexuell belästigt zu haben“, nicht ausreichend.
Zusätzlich muss die Abmahnung im zweiten Teil einen Hinweis auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen enthalten. Üblich sind Formulierungen wie etwa „Falls Sie auch in Zukunft gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechnen“. Die Kündigung muss aber nicht unbedingt erwähnt werden.
Die Androhung „arbeitsrechtlicher Konsequenzen“ reicht aus.
Schließlich muss die Kündigung auch von einer zuständigen Person stammen. Das muss nicht unbedingt der Geschäftsführer oder der Personalleiter sein. Auch der Vorgesetzte kann – anders als bei einer Kündigung – das entsprechende Schreiben unterzeichnen. Ein Kollege, der in der Hierarchie nicht über dem betroffenen Arbeitnehmer steht, kann aber nicht Aussteller einer Abmahnung sein.
5. Was soll ich tun, wenn die Abmahnung inhaltlich und/oder formal fehlerhaft ist?
Möglicherweise nichts. Das klingt für Sie vermutlich überraschend. Es ergibt sich aber aus den prozessualen Regelungen und der Bedeutung der Abmahnung. Eine Abmahnung wird nämlich erst dann juristisch relevant, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht.
Dann kann es für die Wirksamkeit dieser Kündigung auf die Wirksamkeit der Abmahnung ankommen.
Im Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitgeber sämtliche Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung nachweisen – einschließlich der Abmahnung, sofern diese nicht wegen der Schwere des Kündigungsgrundes entbehrlich ist.
Der Nachweis wird dem Arbeitgeber tendenziell umso schwerer fallen, je länger der Vorfall zurückliegt. Wenn er sich beispielsweise auf eine Zeugenaussage stützen möchte, wird die Erinnerung des Zeugen mit der Zeit immer mehr verblassen.
Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr, mit einem Vorgehen gegen die Abmahnung den Arbeitgeber auf Fehler hinzuweisen, die dieser dann möglicherweise in einer neuen Abmahnung korrigiert.
Eine praktikable Lösung kann sein, eine Gegendarstellung zu schreiben, ohne dabei allzu sehr ins Detail zu gehen. Dann zeigen Sie als Arbeitnehmer, dass Sie mit dem Vorwurf nicht einverstanden sind und können sich emotional ein bisschen „Luft machen“, ohne dass Sie den Arbeitgeber genau auf mögliche Fehler hinweisen.
6. Wann ist ein Vorgehen gegen eine Abmahnung ausnahmsweise sinnvoll?
Hauptsächlich in zwei verschiedenen Konstellationen.
- Die erste Variante betrifft den Fall, dass dem Vorwurf ein offensichtliches Missverständnis zugrunde liegt. Wenn der Arbeitgeber erkennbar von einem falschen Sachverhalt ausgeht und mutmaßlich die Abmahnung sofort zurückzieht, wenn er seinen Irrtum bemerkt, dann sollten Sie den Arbeitgeber auf den Irrtum hinweisen. Solche Fälle dürften in der Praxis aber die absolute Ausnahme sein.
- Die zweite Variante betrifft den Fall, dass der Arbeitgeber von falschen rechtlichen Voraussetzungen ausgeht und Sie die entsprechende Rechtsfrage für den künftigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses klären möchten – auch um den Preis, dass der Streit eventuell eskaliert und eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat.
Wenn der Arbeitgeber beispielsweise in einer Abmahnung rügt, dass Sie einer Anordnung von Überstunden nicht Folge geleistet haben, sie aber der Meinung sind, dass für die Anordnung von Überstunden gar keine Rechtsgrundlage vorhanden ist, kann es Sinn machen, dies in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu klären.
Realistischerweise sollten Sie bei einer solchen Konstellation aber damit rechnen, dass das Arbeitsverhältnis atmosphärisch schwer belastet wird und eine Trennung – eventuell gegen Abfindung – die praktische Konsequenz eines solchen Vorgehens ist.
7. Was kann der Betriebsrat für mich tun?
Einiges – wenn er will. Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Möglichkeit für Arbeitnehmer vorgesehen, sich beim Arbeitgeber bzw. bei einer eventuell eingerichteten Beschwerdestelle zu beschweren. Der Betriebsrat hat dann die Möglichkeit, Sie als Arbeitnehmer bei der Beschwerde zu unterstützen.
Der Betriebsrat kann sogar wegen der Beschwerde die so genannte Einigungsstelle anrufen. Dabei handelt es sich um ein für den Arbeitgeber ziemlich kostspieliges Verfahren, das hauptsächlich dann zum Einsatz kommt, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat bei Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung nicht einigen können.
In der Praxis machen Betriebsräte allerdings von dieser speziellen Möglichkeit der Unterstützung einzelner Arbeitnehmer erfahrungsgemäß kaum Gebrauch.
8. Abmahnung Arbeitnehmer: Welche Schlüsse soll ich aus alldem ziehen?
Vor allem diese:
Im Ergebnis sollten Sie sich merken, dass bei einer Abmahnung unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten in Betracht kommen, die sorgfältig gegeneinander abgewogen werden sollten.
Dabei sollten sie als Arbeitnehmer im besten Falle strategisch in die Zukunft denken und – am besten mit fachanwaltlicher Unterstützung – einen „Schlachtplan“ entwickeln, der ggfls. auch schon eine mögliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Blick hat.
Wenn Sie weitere Fragen zur Abmahnung oder zu anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, stehe ich Ihnen zur Beratung und Vertretung gern zur Verfügung. Rufen Sie mich an unter +49 – 221 – 97 30 49 0 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an mail@rechtsanwalt-tillmann.de.
9. Fazit
- Nach einer Abmahnung Ruhe bewahren:
- Emotionale Reaktionen vermeiden.
- Nicht sofortiges Unterschreiben.
- Prüfung der Abmahnung:
- Inhaltliche und formale Aspekte berücksichtigen.
- Vorwurf muss zutreffend und rechtlich relevant sein.
- Formales Schema einhalten: Rüge, Hinweis.
- Reaktion bei fehlerhafter Abmahnung:
- Möglicherweise vorerst nichts tun, da Abmahnung erst bei Kündigung relevant wird.
- Gefahr, Arbeitgeber auf Fehler hinzuweisen.
- Ausnahmen für Vorgehen gegen Abmahnung:
- Offensichtliches Missverständnis.
- Klärung von rechtlichen Fragen trotz Eskalationsrisiko.
- Rolle des Betriebsrats:
- Kann unterstützen, aber selten genutzt in individuellen Beschwerdefällen.
- Schlussfolgerungen für Arbeitnehmer:
- Strategische Planung mit möglicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Blick, idealerweise mit fachanwaltlicher Unterstützung.
10. FAQ
Wie prüfe ich, ob eine Abmahnung korrekt ist?
Eine Abmahnung sollte sowohl inhaltlichen als auch formalen Anforderungen entsprechen. Prüfen Sie den Vorwurf auf seine Richtigkeit und stellen Sie sicher, dass die Abmahnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Welche inhaltlichen Anforderungen müssen erfüllt sein?
Der Vorwurf muss konkret und rechtlich relevant sein. Unpräzise oder unzutreffende Behauptungen können die Wirksamkeit der Abmahnung infrage stellen.
Welche formalen Anforderungen müssen erfüllt sein?
Die Abmahnung muss bestimmten formalen Kriterien entsprechen, wie einer präzisen Darstellung des Vorwurfs und einem Hinweis auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen. Sie muss zudem von einer zuständigen Person stammen.
Was soll ich tun, wenn die Abmahnung inhaltlich und/oder formal fehlerhaft ist?
Unter Umständen nichts. Fehlerhafte Abmahnungen können erst im Rahmen einer Kündigung juristisch relevant werden. Es kann jedoch sinnvoll sein, eine Gegendarstellung zu verfassen, um den eigenen Standpunkt darzulegen.
Wann ist ein Vorgehen gegen eine Abmahnung sinnvoll?
Wenn offensichtliche Missverständnisse vorliegen oder rechtliche Fragen geklärt werden müssen, kann ein Vorgehen gegen die Abmahnung Sinn ergeben. Dies kann jedoch zu einer Eskalation des Konflikts und im schlimmsten Fall zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.
Was kann der Betriebsrat für mich tun?
Der Betriebsrat kann Sie bei Beschwerden unterstützen und gegebenenfalls die Einigungsstelle anrufen. In der Praxis wird diese Möglichkeit jedoch selten genutzt.
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