Geld ohne Arbeit – Finanzielle Leistungen bei längerfristiger Krankheit
Geld ohne Arbeit – Ja, das gibt es tatsächlich, z.B. als finanzielle Leistungen bei längerfristiger Krankheit.
Den Beitrag jetzt als Podcast hören:
Grundsätzlich gilt zwar im Arbeitsverhältnis das Motto: „Geld gegen Arbeit“. Aber von diesem Grundsatz gibt es zahlreiche Ausnahmen.
Eine der bekanntesten Ausnahmen ist der bezahlte Jahresurlaub. Urlaub im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes setzt immer voraus, dass der Arbeitnehmer nicht nur einfach „frei“ hat, sondern während dieser freien Zeit auch bezahlt wird, also Geld ohne Arbeit erhält.
Ansonsten ist es kein „echter“ Urlaub mit der Folge, dass der Urlaub erneut verlangt werden kann.
Ein weiteres Beispiel für Geld ohne Arbeit ist der so genannte Annahmeverzugslohn.
Dieser kann vor allem bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten große Bedeutung gewinnen. Es handelt sich dabei um die Vergütung, die der Arbeitgeber nachzahlen muss, wenn sich eine Kündigung im späteren Prozess als unwirksam erweist.
Vor allem aber auch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bekommen Arbeitnehmer teilweise Geld, obwohl sie nicht arbeiten. Dabei kommen verschiedene Geldleistungen in Betracht, die teilweise vom Arbeitgeber und teilweise vom Staat kommen.
In dem vorliegenden Beitrag erfahren Sie, auf welche verschiedenen Geldleistungen ein Arbeitnehmer bei längerfristiger Krankheit hat.
Oder Sie sehen sich mein kurzes Erklärvideo an – dort erkläre ich Ihnen alles Wichtige kurz und knapp.
Inhalt
- Stufe 1: Entgeltfortzahlung
- Stufe 2: Krankengeld
- Zwischenstufe 2a: Krankengeld bei Arbeitslosigkeit
- Stufe 3: Arbeitslosengeld
- Sonderfälle: Krankheit von Kindern und Arztbesuche
- Geld ohne Arbeit: Das Fazit
- FAQ
Stufe 1: Entgeltfortzahlung
Wer krank wird und deshalb nicht arbeiten kann, erhält zunächst in den ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gibt es bei fortdauernder Erkrankung keine Entgeltfortzahlung mehr.
Dagegen gibt es weitere Zahlungen, wenn man
- entweder erneut (also nachdem man zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig war) wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig wird, wobei jedoch mindestens 12 Monate seit dem Beginn oder 6 Monate seit dem Ende der früheren Arbeitsunfähigkeit vergangen sein müssen oder
- wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfähig wird.
Allerdings muss der betroffene Mitarbeiter in dem letztgenannten Fall, wenn er „nahtlos“ nach 6 Wochen wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfähig wird, beweisen, dass die erste Arbeitsunfähigkeit tatsächlich beendet war (BAG vom 11.12.2019 Az. 5 AZR 505/18).
Die Vorlage einer neuen „Erstbescheinigung“ des behandelnden Arztes reicht insoweit nicht aus.
Stufe 2: Krankengeld
Nach Ende der Entgeltfortzahlung „fällt“ man als Mitarbeiter ins Krankengeld.
Diese häufig gebrauchte Formulierung ist durchaus nicht abwegig, da das Krankengeld regelmäßig geringer ist als die Entgeltfortzahlung, bei der die volle Vergütung gezahlt wird.
In einigen Arbeitsverhältnissen – vor allem im kirchlichen Bereich – gibt es allerdings für einen gewissen Zeitraum einen Krankengeldzuschuss, mit dem das Krankengeld teilweise auf bis zu 100% der Vergütung aufgestockt wird.
Entsprechende Regelungen finden sich beispielsweise in § 30 Abs. 2 und 3 KAVO und in Abschnitt XII Anlage 1 AVR Caritas.
Das Krankengeld selbst wird für maximal 78 Monate, also für rund 1,5 Jahre gezahlt. Danach wird man „ausgesteuert“ und erhält von der Krankenkasse keine Leistungen mehr.
Zwischenstufe 2a: Krankengeld bei Arbeitslosigkeit
Krankengeld wird normalerweise im laufenden Arbeitsverhältnis gezahlt – aber nicht nur. Falls man als Arbeitnehmer gekündigt wird oder auch selbst kündigt und gegen Ende des Arbeitsverhältnisses krank ist, sollte man sich auch über das Ende der Kündigungsfrist bzw. über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus weiter krankschreiben lassen.
Das gilt selbstverständlich nur, wenn man auch wirklich weiter krank ist.
Oft höre ich von Mandanten diese oder ähnliche Aussagen: „Ab dem 1. September brauche ich mich ja nicht mehr krankschreiben zu lassen. Da brauche ich ja eh nicht mehr zu arbeiten, weil das Arbeitsverhältnis dann zu Ende ist“
Wer so denkt, verschenkt Geld. Denn das Krankengeld wird auch während der Arbeitslosigkeit fortgezahlt, wenn man „krank in die Arbeitslosigkeit geht“. Und das Krankengeld ist höher als das Arbeitslosengeld.
Außerdem „spart“ man Anspruchszeiten für Arbeitslosengeld, die man eventuell später noch gut gebrauchen kann, um die Gefahr abzuwenden, allzu früh auf Arbeitslosengeld II, also auf „Hartz IV“ angewiesen zu sein.
Stufe 3: Arbeitslosengeld
Nach Ende des Krankengeldes kommt als nächste Lohnersatzleistung das Arbeitslosengeld in Betracht. Das gilt sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch im laufenden Arbeitsverhältnis.
Normalerweise ist Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld allerdings, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das ist bei Arbeitsunfähigkeit natürlich nicht der Fall.
Hier hilft die vom Gesetzgeber vorgesehene Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 SGB III. Sinn der Vorschrift ist, dass man als Betroffener zwischen Krankengeld und einer möglichen Erwerbsminderungsrente nicht „im Regen steht“.
Die Arbeitsagentur achtet in diesen Fällen allerdings darauf, dass der Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente auf jeden Fall zügig und mit hinreichendem Engagement nachgegangen wird.
Sonderfälle: Krankheit von Kindern und Arztbesuche
Es gibt noch einige weitere Möglichkeiten, Vergütung trotz fehlender Arbeitsleistung zu erhalten in Fällen, die mit Krankheit im Zusammenhang stehen. Grundlage hierfür ist § 616 BGB.
Dort heißt es in „schönem“ Juristendeutsch, dass der zur Dienstleistung Verpflichtete des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig wird, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Bei einer derart schwammigen Formulierung kommt es natürlich stark auf die Auslegung durch die Gerichte im Einzelfall an. Es fallen aber regelmäßig notwendige Arztbesuche hierunter, die nicht während einer Arbeitsunfähigkeit stattfinden und die nicht auf Zeiten außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden können.
Außerdem fällt hierunter nach der Rechtsprechung die Betreuung kranker Kinder von bis zu 5 Tagen – jedenfalls wenn die Kinder nicht älter sind als 12 Jahre.
Wenn Sie weitere Fragen zum Krankengeld und Ihren Optionen haben, wenden Sie sich gerne an mich. Rufen Sie mich einfach an unter 0221 9730490 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an mail@rechtsanwalt-tillmann.de.
Geld ohne Arbeit: Das Fazit
- Bezahlter Jahresurlaub: Arbeitnehmer erhalten Gehalt auch während ihres Urlaubs gemäß Bundesurlaubsgesetz.
- Annahmeverzugslohn: Bei unwirksamer Kündigung muss der Arbeitgeber das Gehalt nachzahlen.
- Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit:
- Entgeltfortzahlung für die ersten 6 Wochen gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.
- Krankengeld nach den ersten 6 Wochen, möglicherweise ergänzt durch einen Krankengeldzuschuss in einigen Sektoren.
- Krankengeld bei Arbeitslosigkeit: Weiterzahlung des Krankengeldes auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Arbeitslosengeld: Folgeleistung nach Krankengeld, abhängig von der Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt; Sonderregelungen bei Erwerbsminderung.
- Besondere Fälle wie Kinderkrankheitstage und notwendige Arztbesuche: Vergütung trotz Nichtarbeit nach § 616 BGB für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“.
- Juristische Feinheiten und Auslegungen: Gerichtliche Entscheidungen und gesetzliche Regelungen bestimmen, unter welchen spezifischen Umständen Arbeitnehmer Anspruch auf diese Leistungen haben.
FAQ
Was ist bezahlter Jahresurlaub?
Bezahlter Jahresurlaub bedeutet, dass ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs weiterhin sein Gehalt erhält, auch wenn er nicht arbeitet. Ohne Bezahlung kann der Urlaub rechtlich nicht als gewährt angesehen werden, und der Arbeitnehmer kann den Urlaub erneut fordern.
Was versteht man unter Annahmeverzugslohn?
Annahmeverzugslohn ist die Vergütung, die ein Arbeitgeber zahlen muss, wenn sich herausstellt, dass eine Kündigung unwirksam ist. Dies ist besonders relevant bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten.
Wie lange wird die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geleistet?
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird für die Dauer von bis zu 6 Wochen gewährt. Danach endet diese Zahlung, und es kommen andere Formen von Unterstützung, wie das Krankengeld, in Betracht.
Unter welchen Bedingungen wird Krankengeld gezahlt?
Krankengeld wird nach den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, wenn die Person weiterhin krankgeschrieben ist. Dieses Krankengeld kann für bis zu 78 Wochen gezahlt werden.
Welche Rolle spielt das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld?
Nach dem Ende der Krankengeldzahlung kann das Arbeitslosengeld die nächste Lohnersatzleistung sein. Dies gilt besonders, wenn die Arbeitsfähigkeit noch nicht wiederhergestellt ist und unter Nutzung der Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III.
Wie ist die Regelung bei wiederholter Krankheit nach einer Genesung?
Wenn ein Arbeitnehmer nach einer Genesung erneut krank wird, gelten spezielle Bedingungen für die erneute Entgeltfortzahlung: Bei derselben Krankheit muss seit dem Beginn der ersten Krankheitsperiode mindestens 12 Monate oder seit dem Ende der ersten Krankheitsperiode mindestens 6 Monate vergangen sein. Bei einer neuen Krankheit muss bewiesen werden, dass die erste Arbeitsunfähigkeit wirklich beendet war.
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